Sondereigentum sind Eigentumswohnungen von Einzelpersonen, Eheleuten oder einer Erbengemeinschaft. Der Sondereigentumsverwalter kann, muss aber nicht gleichzeitig der WEG-Verwalter sein. Sobald der Verwalter Gemeinschaftseigentum (WEG) verwaltet, ist eine Sondereigentumsverwaltung sinnvoll und unkompliziert möglich.
Als Sondereigentumsverwalter vertreten wir die Interessen der Sondereigentümer gegenüber den Mietern. Wir kümmern uns um die Vermietung sowie um das gesamte Spektrum der Mietverwaltung und entlasten Sie als Eigentümer und Vermieter.
Ein Auszug aus unserem Leistungsspektrum:
Diese und weitere Leistungen erhalten Sie von und in einem Rundum-Sorglos-Paket für die Sondereigentumsverwaltung. Sprechen Sie uns gern für eine persönliche Übernahmeberatung an, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben.
Um alle Funktionen dieser Seite vollumfänglich nutzen zu können, sowie zur Sicherheit Ihres Systems, sollten Sie Ihren Browser updaten!
Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz