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Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentums-

verwaltung 

Sondereigentum sind Eigentumswohnungen von Einzelpersonen, Eheleuten oder einer Erbengemeinschaft. Der Sondereigentumsverwalter kann, muss aber nicht gleichzeitig der WEG-Verwalter sein. Sobald der Verwalter Gemeinschaftseigentum (WEG) verwaltet, ist eine Sondereigentumsverwaltung sinnvoll und unkompliziert möglich. 

Als Sondereigentumsverwalter vertreten wir die Interessen der Sondereigentümer gegenüber den Mietern. Wir kümmern uns um die Vermietung sowie um das gesamte Spektrum der Mietverwaltung und entlasten Sie als Eigentümer und Vermieter.

Ein Auszug aus unserem Leistungsspektrum:

  • Abwicklung von Mietverträgen, Neuvermietung mit Bonitätsprüfung
  • Kautionsmanagement
  • Abnahme und Übergabe der Mietobjekte
  • Erstellen der Neben- und Betriebskostenabrechnung
  • Zahlungsüberwachung und Mahnwesen
  • Beschwerdemanagement
  • rechtssichere Bearbeitung von Mieterhöhungsverlangen und Mietminderungen
  • Korrespondenz mit Mietern, Dienstleistern und Behörden
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
  • Abschluss und Prüfung von Versicherungsverträgen
  • Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beratung bei Renovierung und Modernisierung
  • Notfallservice (24/7)

 

Diese und weitere Leistungen erhalten Sie von und in einem Rundum-Sorglos-Paket für die Sondereigentumsverwaltung. Sprechen Sie uns gern für eine persönliche Übernahmeberatung an, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben.

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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz